Die Zahnbehandlung unter (Voll-)Narkose in Ihrer Zahnarztpraxis Seehofer
Den Schmerz betäuben, die Angst „verschlafen“: Während für viele chirurgische Eingriffe eine Narkose aus Gründen der Schmerzstillung unbedingt notwendig ist, ist sie häufig auch bei kleineren Eingriffen für viele Patienten eine grundsätzliche Wahl.
In unserer Zahnarztpraxis in München Lehel verfolgen wir den Anspruch, Ihre Behandlung so angenehm und schmerzfrei wie möglich zu gestalten. Deshalb führen wir alle Zahnbehandlungen bei Erwachsenen und Kindern auf Wunsch auch unter (Voll-)Narkose durch.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch und lassen Sie sich von unseren Spezialisten über die verschiedenen Optionen der Anästhesie in unserer Praxis aufklären.
Weitere Informationen zur Narkose bei Ihrem Zahnarzt
Welche Narkose-Arten gibt es?
Medizinisch unterscheidet man zwischen drei Grundformen der Narkose: Der Vollnarkose, der örtlichen Narkose (Lokalanästhesie) und der Teilnarkose (Regionalanästhesie).
Während eine Vollnarkose auch das Bewusstsein ausschaltet, wird bei der Lokal- und Teilnarkose nur ein Teil des Körpers betäubt und so vom Schmerz befreit. Dabei sind Sie bei Bewusstsein, verspüren aber keinen Schmerz.
Eine besondere Form der Narkose ist der Dämmerschlaf (Sedierung).
Einzuordnen zwischen der Vollnarkose und der Teilnarkose spricht man beim Dämmerschlaf von einer Sedierung, die einen angst- und schmerzfreien Zustand auslöst. Dabei wird das zu operierende Körperareal örtlich betäubt und intravenös ein Beruhigungs- und Schlafmittel verabreicht. Sie sind bedingt ansprechbar, nehmen aber weder das Geräusch des Bohrers, noch die Dauer der Operation wahr.
Da der Dämmerschlaf die Risiken einer Vollnarkose umgeht, ist er besonders für Kinder, Risiko- und Angstpatienten geeignet.
Bei der Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) wird zunächst ein Schlafmittel intravenös gespritzt. Da das Schlafmittel sehr stark ist, muss jeder Patient bei einer Vollnarkose künstlich beatmet werden. Dies kann bei kurzen Eingriffen mit einer Beatmungsmaske geschehen. In der Regel erfolgt die Beatmung aber über einen Beatmungsschlauch (Tubus), der durch den Hals in die Luftröhre eingeführt wird. Dadurch ist eine effektive Beatmung durch den behandelnden Narkosearzt über die Dauer der Operation gewährleistet.
Während der Narkose ist sehr gut für Ihre Sicherheit gesorgt: Blutdruck, Herzrhythmus und Sauerstoffsättigung des Blutes werden die ganze Zeit überwacht. Über die Messung der Hirnströme (EEG) wird gewährleistet, dass Sie die optimale Schlaftiefe haben. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie garantiert nichts von der Behandlung mitbekommen, nach der Narkose aber auch schnell wieder fit sind.
Wann ist eine Vollnarkose bei einer Zahnbehandlung sinnvoll?
Ob eine Vollnarkose für Ihre Behandlung die richtige Wahl ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Es gibt kurze und wenig komplexe Eingriffe, bei denen eine lokale Betäubung absolut ausreichend ist.
Für längere und aufwendigere Operationen wie zum Beispiel das Setzen von Zahnimplantaten in Ober- oder Unterkiefer kann eine Vollnarkose medizinisch notwendig sein.
Die Entscheidung für eine Vollnarkose ist meistens jedoch eine grundsätzliche: Vor allem Menschen mit akuter Angst vor einer zahnärztlichen Behandlung wünschen sich eine Behandlung im Rahmen einer Allgemeinanästhesie.
Da eine Vollnarkose für diese Patienten häufig der einzige verträgliche Weg ist, notwendige Operationen am Zahn durchzuführen, bieten wir allen Erwachsenen und Kindern in unserer Praxis auf Wunsch eine Behandlung unter Vollnarkose an.
Ablauf der Vollnarkose
Der Ablauf der Vollnarkose unterteilt sich in die Einschlafphase, die Erhaltungsphase und die Aufwachphase. Bevor es jedoch zu der eigentlichen Narkose kommt, klären wir Sie in einem umfassenden Gespräch mit unserem Anästhesisten über die möglichen Risiken der Vollnarkose auf. Der Narkosearzt wird Ihnen auch während der Operation nicht von der Seite weichen und ist ausschließlich für die Überwachung Ihrer Gesundheit und die Erhaltung Ihres tiefen Schlafes verantwortlich.
Vor Beginn der Operation verabreichen wir Ihnen ein Beruhigungsmittel. Sobald dieses wirkt, wird die eigentliche Narkose eingeleitet. Während Sie ganz entspannt einschlafen, kümmern sich alle Anwesenden um Ihr Wohlergehen.
Während der Erhaltungsphase überwacht der Narkosearzt ihre Vitalfunktionen am EKG und EEG und passt Schlafmittel und Sauerstoffzufuhr an, damit Sie die Behandlung in Ruhe verschlafen.
Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, wird die Zufuhr der Narkosemittel immer weiter reduziert, um damit die Aufwachphase einzuleiten.
In unseren eigens dafür eingerichteten Aufwachzimmern kümmern wir uns um Sie und gestalten Ihnen das Aufwachen aus Ihrem tiefen Schlaf so angenehm wie möglich.
Nach einer gewissen Beobachtungszeit, in der wir uns versichern, dass Sie die Operation gut überstanden und die Narkose gut vertragen haben, dürfen Sie die Praxis in volljähriger Begleitung verlassen und nach Hause gehen.
(Voll-)Narkose beim Zahnarzt – Kosten und Krankenkasse
Die Kosten der Vollnarkose richten sich generell nach der Dauer der operativen Maßnahme. Dabei variieren die Kosten je nach der Komplexität des Eingriffs und der gewählten Narkoseart.
Außer bei Eingriffen, die zwingend einer Vollnarkose bedürfen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine allgemeine Anästhesie nur in speziellen Ausnahmefällen bei Patienten mit starker akuter Dentalphobie. In unserer Praxis führen wir Vollnarkosen auf Wunsch der Patienten aufgrund der umfassenden prä- und postoperativen Pflege nur als privatärztliche Wahlleistung durch.
Wenn sie weitere Fragen zum Thema Kosten und Kostenübernahme haben, sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Behandlungskonzept und der richtigen Narkose in einem persönlichen Gespräch mit unseren Spezialisten!
Welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es bei der Vollnarkose?
Die Angst vor der Narkose ist wahrscheinlich so alt wie die Narkose selbst. Im Laufe der medizinischen Entwicklung sind die Mess- und Überwachungsmethoden jedoch so effizient geworden, dass das Narkoserisiko auf ein absolutes Minimum beschränkt wird. Überwacht werden neben den Vitalfunktionen des Körpers auch der Sauerstoffgehalt der zugeführten Atemluft, sowie die Menge des ausgeatmeten Narkosegases, wodurch die tiefe des Schlafes und eventuelle Anpassungen in der Dosierung des Schlafmittels sehr präzise festgestellt werden kann.
Um mögliche Risiken schon vor der Operation abzuwägen und die Behandlung so präzise wie möglich an die Bedürfnisse des Patienten anzupassen, steht vor jeder Operation und Narkose ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrem behandelnden Narkose- und Zahnarzt. Durch das Gespräch und umfangreiche Fragebögen können mögliche Komplikationen bei Risikogruppen wie beispielsweise Alkoholikern oder Allergikern früher abgeschätzt und kontrolliert werden.
Sollte es während der Operation zu Komplikationen wie etwa Kreislaufproblemen kommen, müssen Sie dennoch keine Angst haben. Während der ganzen Behandlung haben Sie mit einem Anästhesisten einen Spezialisten seiner Fachrichtung an Ihrer Seite, der geübt ist, auch spontane Komplikationen blitzschnell zu registrieren und zu beherrschen.
Nachwirkungen einer Vollnarkose (Erholungszeit)
Viele Menschen fürchten durch die Narkose eine Beeinträchtigung oder Schädigung des Gehirns. Diese Sorge ist ob der starken Beeinflussung des Organismus nachvollziehbar, jedoch unbegründet: Alle modernen Narkose-Mittel haben keine nachteilige Wirkung auf das Gehirn oder die Gedächtnisleistung.
Nachdem die Behandlung beendet ist, wird umgehend auch das Aufwachen des Patienten eingeleitet. Für den Narkosearzt ist es dabei sehr wichtig, dass der Patient – wenn auch sehr schläfrig – ansprechbar ist. Nun werden Sie behutsam wieder zurück ins Bewusstsein geführt.
Nicht selten verspüren Patienten nach dem Aufwachen aus einer Vollnarkose Übelkeit, Taubheitsgefühl und Orientierungslosigkeit. Bei einer Intubation kann es auch zu vorübergehenden Halsschmerzen kommen. Diese Nachwirkungen sind zwar nicht angenehm, jedoch völlig harmlos und nur von kurzer Dauer.
Auch damit lassen wir Sie nicht allein: Sobald der behandelnde Zahnarzt die Operation beendet, übernehmen geschulte Fachkräfte und führen Sie in unseren schönen Aufwachzimmern langsam und so angenehm wie möglich wieder zurück ins Bewusstsein.
Sobald Sie sich wieder besser fühlen, dürfen Sie die Praxis in volljähriger Begleitung wieder verlassen und den Nachhauseweg antreten.
Schwangerschaft und Vollnarkose beim Zahnarzt
Grundsätzlich besteht durch eine Vollnarkose keine Gefahr für Mutter und Kind. Trotzdem gilt gerade in solchen Fällen, das Risiko mit dem Nutzen der Behandlung abzugleichen.
Es gilt die Prämisse, (hoch-)schwangere Frauen nur dann zu operieren, wenn dies medizinisch notwendig ist. Dies bedeutet, dass der zu erwartende Nutzen des Eingriffs für Mutter und Kind das Risiko einer Vollnarkose aufwiegen muss, um beispielsweise anderen, gefährlicheren Umständen vorzubeugen.
In einem solchen Fall eine Behandlung aufgrund der Skepsis gegenüber einer Vollnarkose einzustellen oder aufzuschieben, kann für Mutter und Kind gesundheitsgefährdend oder sogar lebensbedrohlich sein.
Auch in diesem Fall ist ein umfassendes Aufklärungsgespräch mit dem zuständigen Narkosearzt ein wichtiger Baustein der Behandlung, um Nutzen gegen Risiko abzuwägen.
Bei Fragen rund um Narkose und Schwangerschaft steht Ihnen unser Fachpersonal jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.